Gottesdienste heute5. Fastensonntag - Kollekte Misereor / KinderfastenopferHerlheim 18:30 Uhr Pfr. Eugen Drescher (S)Stammheim 18:30 Uhr Edgar Brand - best. v. d. SchulkameradenGottesdienste morgen5. Fastensonntag - Kollekte Misereor / KinderfastenopferAlitzheim 09:00 Uhr Maria u. Franz Neubauer, leb. u. vst. Ang. (L) + Gertrud Böhnlein (L) + Fam. Gerlach, Lenhard, Braun, Wiener, Manuela u. Jürgen + Leb. u. Vst. d. Fam. Stark, Vogel u. Biller + Pfr. Oswald Müller, leb. u. vst. Ang. d. Fam. Müller und Reuß Lektor: Josef Pickel Kommunionhelfer: Dieter RömmertKolitzheim 09:00 Uhr Michael Hoch (S) + Alfons Rudloff u. Ang. (L)Lindach 09:00 Uhr Wort-Gottes-FeierMönchstockheim 10:30 Uhr Josef Sahlmüller - 3. SA + Wilhelm und Emma Markert u. Ira Schneider + Erna und Adolf Fuchs Sulzheim 10:30 Uhr Wort-Gottes-FeierZeilitzheim 10:30 Uhr Erika u. Ernst Mößlein u. vst. Ang. (L) + Walter Pickel u. Ang. + Berta u. Josef Niedermeyer, Gerhard Mühlbacher + Elisa u. Adam Hahner u. vst. Geschwister Hahner
Termine Marienhain
Keine Termine
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Die Corona-Pandemie hat sich nach Einschätzung führender Virologen zur Endemie gewandelt. Die bayerische Staatsregierung sieht mittlerweile nur mehr grundlegende Schutzmaßnahmen als notwendig an. Insbesondere sollen jene, welche sich mit Corona infiziert haben, in geschlossenen Räumen eine Maske tragen und Abstand von anderen Personen halten.
Die Feier des Gottesdienstes und die Feier der Sakramente ist Quelle des kirchlichen Lebens. Sie darf daher nur jenen Beschränkungen unterliegen, welche zwingend erforderlich sind.
Um dies zu gewährleisten, gelten für die Feier der Gottesdienste und der Sakramentenspendung im Bistum Würzburg ab 26. November 2022 mit Beginn des neuen Kirchenjahres bis auf Weiteres die folgenden Rahmenbedingungen:
1. Alle Gottesdienste und Feiern der Sakramentenspendung finden gemäß Ritus statt.
2. Gottesdienstteilnehmende, welche sich infiziert haben, sind verpflichtet, während der Feier mindestens eine medizinische Maske zu tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Personen, welche deutliche Symptome einer Infektion spüren, wird empfohlen, auf die Teilnahme am Gottesdienst zu verzichten.
3. Personen, welche eine liturgischen Dienst ausüben und sich infiziert haben, aber keine Symptome spüren, sind verpflichtet, während der gesamten Feier eine FFP2-Maske zu tragen. Diese darf in Eucharistiefeiern nur zum Kommunionempfang abgenommen werden.
4. Personen, welche deutliche Symptome einer Infektion spüren, können keinen liturgischen Dienst ausüben.
Weitere Einschränkungen gibt es nicht. Dies bedeutet unter anderem:
Über die oben genannten Regelungen hinaus gibt es keine Maskenpflicht.
Es gibt keine Höchstteilnehmendenzahl. Alle eventuell noch vorhandenen Markierungen an Bänken oder auf dem Boden sind zu entfernen.
Der Friedensgruß mit Handreichung oder Umarmung ist möglich zwischen Personen, welche nicht infiziert sind. Die Einladung zum Friedensgruß wird gesprochen.
In der Messfeier müssen die eucharistischen Gaben nicht abgedeckt werden.
Die Kelchkommunion ist möglich.
Bei der Kommunionspendung wird der Dialog gesprochen.
Kinder, welche noch nicht die Erstkommunion empfangen haben, sowie weitere Personen, welche am Empfang der Kommunion gehindert sind und um den Segen bitten, werden durch Bezeichnung mit dem Kreuz auf die Stirn gesegnet.
Die Handdesinfektion für die Kommunionspendenden entfällt.
Die Aufstellung von Desinfektionsspendern wird mit Blick auf Personen, welche sich infiziert haben, weiter empfohlen.
Für die kirchenmusikalischeGestaltung der Gottesdienste gibt es keine Einschränkungen.
Für Wallfahrten und Prozessionen gibt es keine Einschränkungen.
Leitung:
Pfr. Andreas Engert Tel.09382 / 3101971 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.